Stärkung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen

NIS2-Richtlinie - Ihr Weg zu erhöhter Resilienz.

Unsere Dienstleistungen

Risikomanagement und Bedrohungsmodellierung

Unser Dienst für Risikomanagement und Bedrohungsmodellierung identifiziert potenzielle Bedrohungen für Ihre kritische Infrastruktur und bewertet Verwundbarkeiten. Wir entwickeln strategische Pläne zur Minderung dieser Risiken und sorgen dafür, dass Ihre Operationen gegen aktuelle und aufkommende Cyberbedrohungen gesichert sind.

Compliance-Audits und Zertifizierung

Wir sind spezialisiert auf Compliance-Audits und Zertifizierungen, um sicherzustellen, dass Ihre kritische Infrastruktur alle relevanten regulatorischen Anforderungen erfüllt. Unsere gründlichen Audits bereiten Sie auf Zertifizierungen vor und demonstrieren Ihr Engagement für Cybersicherheitsexzellenz und regulatorische Einhaltung.

Cybersicherheitskonzept

Unser Dienst für das Cybersicherheitskonzept bietet einen strategischen Rahmen, der speziell zum Schutz Ihrer kritischen Infrastruktur zugeschnitten ist. Wir entwerfen umfassende Sicherheitsstrategien, die mit Ihren organisatorischen Zielen übereinstimmen und Ihre gesamte Cybersicherheitspostur verbessern.

Integration & Implementierung

Dienstleistungen zur Integration und Implementierung sind entscheidend für die Einbettung von Cybersicherheitsmaßnahmen in Ihre bestehende Infrastruktur. Wir gewährleisten eine nahtlose Einführung von Sicherheitsstrategien, die den Schutz erhöhen, ohne die betriebliche Effizienz zu stören.

Unsere Zertifizierungen

Zertifiziert, um Organisationen bei der effektiven Planung, Implementierung, Verwaltung, Überwachung und Aufrechterhaltung eines Cybersicherheitsprogramms zu unterstützen.

Trusted by Industry Leaders

"Partnering with NORDCS GmbH revolutionized our cybersecurity approach. Their expertise in automotive standards like ISO21434 and TISAX has been invaluable. Highly recommend their team for any cybersecurity needs."

Alex Johnson

CTO, AutoTech Innovations

"NORDCS GmbH's risk management strategies and compliance audits have fortified our critical infrastructure against threats. Their attention to detail and proactive measures are unmatched."

Sam Lee

CEO, GridSecure Solutions

"The cybersecurity engineering services from NORDCS GmbH, including TARA and cybersecurity concept development, have significantly enhanced our product security. Their team is knowledgeable and responsive."

Michael Chen

Product Manager, InfraTech

Sicherung der Grundlagen der Gesellschaft

Die NIS2-Richtlinie: Eine neue Ära der Cybersicherheit beginnt. Ab 2023 setzt die Europäische Union mit der NIS2-Richtlinie neue Standards, um die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu gewährleisten. Erfahren Sie, was dies für Ihr Unternehmen in Deutschland bedeutet und wie Sie sich vorbereiten können.

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Problem

Herausforderungen der NIS2-Richtlinie: Verstehen Sie die Risiken und Konsequenzen der Nichteinhaltung. Unsere Expertise zeigt Ihnen die potenziellen Gefahren für Ihr Unternehmen und wie Sie sich effektiv schützen können.

Lösung

Unsere Lösungen für Ihre NIS2-Compliance: Von der Auswirkungsanalyse bis zur Einrichtung eines effektiven Incident-Reporting-Systems - wir bieten umfassende Dienstleistungen, um Ihr Unternehmen auf die Einhaltung der NIS2-Richtlinie vorzubereiten und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

FAQ on the NIS2 requirements

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die neue europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 tritt am 16. Januar 2023 in Kraft. NIS 2 steht für „Zweite Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“. Im Rahmen der europäischen Cybersicherheitsstrategie zielt die NIS-Richtlinie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu stärken. Betreiber kritischer Infrastrukturen (oder kurz KRITIS) sind nun verpflichtet, Mindeststandards zu erfüllen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren.

Wann wird die NIS2-Richtlinie in Deutschland umgesetzt?

NIS 1 wurde in Deutschland durch das IT-Sicherheitsgesetz und das BSI-Gesetz umgesetzt, die kritische Infrastrukturen abdecken. Die NIS 2-Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden und hat eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Oktober 2024. Das NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) soll voraussichtlich im März 2024 verkündet werden und im Oktober 2024 in Kraft treten.

Welche Sektoren sind von NIS2 betroffen?

Unternehmen, die den Zivilschutzvorschriften unterliegen und daher der NIS2-Richtlinie unterliegen, müssen den Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Cybersicherheit entsprechen. Dazu gehören regelmäßige Penetrationstests, die Einrichtung von Systemen zur Meldung von Cybervorfällen und die Durchführung einer Risikoanalyse, um potenzielle IT-Sicherheitsbedrohungen innerhalb der Organisation zu identifizieren.

Die folgenden Sektoren sind von der NIS2-Richtlinie betroffen:

SEKTOREN MIT HOHER KRITIKALITÄT (ANHANG I DER NIS2-RL): ANDERE KRITISCHE SEKTOREN (ANHANG II DER NIS2-RL):
Energie Post- und Kurierdienste
Transport Abfallwirtschaft
Bankwesen Chemische Produktion, Herstellung und Vertrieb
Finanzmarktinfrastrukturen Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb
Öffentliche Gesundheit Herstellung
Trinkwasser Digitale Dienstleister
Abwasser Forschung und Entwicklung
Digitale Infrastruktur
ICT-Dienstleistungsmanagement (B2B)
Öffentliche Verwaltung
Raumfahrt

Was sind wesentliche und wichtige Organisationen?

Die NIS2-Richtlinie gilt allgemein für Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro. In bestimmten Fällen, wie bei Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, gilt die Richtlinie unabhängig von der Größe. Die Verpflichtungen basieren hauptsächlich auf der Einstufung als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einheit. „Wesentliche Einheiten“ umfassen Unternehmen gemäß Anhang I über bestimmten Schwellenwerten, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Anbieter von Kommunikationsnetzen, zentrale staatliche Stellen und andere als bedeutend eingestufte Einheiten. „Wichtige Einheiten“ sind diejenigen, die in Anhang I oder II aufgeführt sind, aber nicht bereits als bedeutend gelten, oder diejenigen, die von dem Mitgliedstaat als bedeutend eingestuft werden.

Wesentliche Einheit Wichtige Einheit
Sektor in Anhang I + Sektoren in Anhang I und II +
mindestens 250 Mitarbeiter oder mindestens 50 Mitarbeiter oder über 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
über 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
über 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
bestimmte Sonderfälle, z.B. zentrale Regierungsstellen, DNS-Dienstanbieter oder staatliche Einstufung als wesentliche Institution bestimmte größenunabhängige Sonderfälle, z.B. staatliche Einstufung als wichtige Institution

Was sind die Strafen bei Nichteinhaltung?

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Bestimmungen über Geldstrafen für Verstöße gegen Artikel 21 (Risikomanagementmaßnahmen, siehe oben) und Artikel 23 der NIS2-Richtlinie (Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen) einzuführen. Gleichzeitig legt die NIS2-Richtlinie bereits einen Mindestwert für die Obergrenze des Bußgeldrahmens fest:

Wesentliche Einheit Wichtige Einheit
Geldstrafe von bis zu: Geldstrafe von bis zu:
10 Millionen Euro 7 Millionen Euro
oder oder
2 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens, dem die Organisation angehört, des vorherigen Jahres 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes des vorherigen Jahres des Unternehmens, dem die Organisation angehört

Wer ist für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich?

Eine potenzielle Geldstrafe ist nur eine von vielen Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen, die eine zuständige Behörde im Falle eines (potenziellen) Verstoßes ergreifen kann. Manager von wesentlichen und wichtigen Organisationen sollten daher die Verpflichtung zur Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen frühzeitig und gründlich angehen, um hohe Geldstrafen zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, ob öffentliche Verwaltungseinrichtungen, wie zum Beispiel Behörden, gemäß Art. 34 Abs. 7 der NIS2-Richtlinie mit Geldstrafen belegt werden.

Bereit für die Zukunft der Cybersicherheit?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen im Einklang mit der NIS2-Richtlinie ausrichten können. Handeln Sie jetzt, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung zu gewährleisten.

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